|
Statuten der Swiss Notes User Group (SNoUG)
I. Name, Sitz und Zweck
Art. 1
Unter dem Namen "Swiss Notes User Group", SNoUG besteht ein Verein im Sinne des Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz des Vereins befindet sich in Zürich.
Art. 2
Die Swiss Notes User Group (SNoUG) fördert den Erfahrungsaustausch im Bereich Internet-, Intranet- und Extranet-Technologien basierend auf IBM/Lotus Notes/Domino, WebSphere und sachverwandten Produkten und Plattformen.
Art. 3
Die SNoUG ist breit ausgerichtet, das heisst sie richtet sich an Personen, die sowohl operationell (Entwickler und Administratoren) als auch strategisch im Bereich Internet-, Intranet- und Extranet-Technologien basierend auf IBM/Lotus Notes/Domino, WebSphere und sachverwandten Produkten und Plattformen tätig sind.
II. Aktivitäten
Art. 4
Der Verein führt folgende Aktivitäten durch:
- Organisation und Durchführung von zwei Tagungen pro Jahr.
- Bereitstellung und Unterhalt der Website www.snoug.ch zur Förderung des Informations – und Erfahrungsaustausches.
- Kontakte und Erfahrungsaustausch mit Partnerorganisationen im Ausland.
- Kontakte zu und Informationsbeschaffung bei IBM/Lotus.
III. Mitgliedschaft
Art. 5
(1) Die SNoUG setzt sich aus folgenden Mitgliederkategorien zusammen:
- Firmenmitglieder
- Einzelmitglieder
(2) Firmenmitglieder können Firmen, Organisationen und Institutionen werden.
(3) Einzelmitglieder können natürliche Personen sein
Art. 6
Über die Aufnahme neuer Mitglieder beschliesst der Vorstand. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Anerkennung der Statuten.
Art. 7
Die Mitgliedschaft darf nicht für kommerzielle Zwecke ausgenützt werden. So sind Dokumente wie Mitgliederverzeichnis, gemeinsame Datenbanken etc., ausschliesslich für den vereinsinternen Gebrauch bestimmt.
Art. 8
(1) Die Mitgliedschaft erlischt:
- Durch freiwilligen Austritt. Austritte sind dem Vorstand zu melden.
- Durch Auflösung von juristischen Personen.
- Durch Tod von natürlichen Personen.
- Durch Ausschluss durch den Vorstand.
(2) Wenn ein Mitglied die Bestimmungen von Artikel 7 missachtet, so kann der Vorstand das Mitglied ausschliessen.
(3) Gegen Beschlüsse des Vorstandes bezüglich Aufnahme bzw. Ausschluss von Mitgliedern kann an die Generalversammlung rekurriert werden.
IV. Finanzierung
Art. 9
Der Verein will keine Gewinne erzielen.
Art. 10
Die Einnahmen des Vereins beschränken sich auf die Gebühren der Tagungen, die kostendeckend gehalten werden sollen.
V. Organe
Art. 11
Die Organe der SNoUG sind:
- die Generalversammlung (GV)
- der Vorstand
Art. 12
(1) Die ordentliche GV findet jährlich anlässlich einer normalen Tagung statt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder gemäss Artikel 5 ff.
(2) Die Generalversammlung beschliesst insbesondere über folgende Geschäfte:
- Abnahme des Jahresberichtes
- Abstimmung über Statutenänderungen
- Wahl des Vorsitzenden
- Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder
(3) Für Beschlüsse genügt das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder.
Art. 13
(1) Der Vorstand besteht aus:
- dem Vorsitzendem
- drei bis sechs weiteren Mitgliedern
(2) Der Vorstand konstituiert sich selber.
(3) Voraussetzung für einen Sitz im Vorstand ist, dass der Bewerber aktiv Beiträge zur Erreichung der Vereinsziele leisten kann und insbesondere Erfahrungen im Umgang mit Internet-, Intranet- und Extranet-Technologien besitzt.
(4) Die Vorstandsmitglieder werden auf drei Jahre, mit Wiederwählbarkeit, gewählt.
Art. 14
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Der Präsident und die Vorstandsmitglieder führen Kollektivunterschrift zu zweien.
Art. 15
Die Haftung der Vereinsmitglieder beschränkt sich auf die Höhe der aktuellen jährlichen Mitgliedsgebühr. Die Mitgliedsgebühr wird i.d.R. über die Tagungsgebühr erhoben und ist in diesem Falle darin enthalten. Sie beträgt höchstens CHF 100 (einhundert) pro Person und Jahr.
Art. 16
Die Auflösung des Vereins kann auf Beschluss der Generalversammlung erfolgen, die auch über die Verwendung des Vereinsvermögen zu beschliessen hat.
Die Statuten wurden erstmals an der Gründungsversammlung vom 13. Mai 1993 genehmigt. Die vorliegende Fassung der Statuten wurde von der Generalversammlung am 12. Mai 2004 genehmigt.
|
|
| Sponsoren |
| IBM Schweiz |
Wir fördern die SNoUG und damit Lotus Notes / Domino. (IBM-Schweiz) |
| WebGate Consulting AG |
| Ihr Partner im Bereich Lotus Notes/Domino (www.webgate.biz) |
|
|